§ 342 c) Verfahren zur unmittelbaren elektronischen Eintragung in das GISA — GewO 1994
(1) Anbringen, deren Erledigung im GISA von der Behörde einzutragen ist, können durch unmittelbare elektronische Eintragung in das GISA erledigt werden, wenn
1. das Anbringen elektronisch im Wege des GISA eingebracht worden ist,
2. das Anbringen elektronisch mittels der Funktion E-ID (§ 4 des Bundesgesetzes über Regelungen zur Erleichterung des elektronischen Verkehrs mit öffentlichen Stellen (E Government-Gesetz – E-GovG) oder einem anderen in Abs. 2 genannten elektronischen Authentizitätsnachweis des Einschreiters versehen ist,
3. der Einschreiter Inhaber der Rechte ist oder Inhaber der Rechte sein will, auf welche sich das Anbringen bezieht,
4. alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Begründung oder Beendigung des mit dem Anbringen begehrten Rechts automatisiert durch das GISA validiert werden können.
(2) Als elektronisch authentifiziert im Sinne des Abs. 1 Z 2 gelten auch Anbringen, die mit elektronischer Signatur des Unternehmensserviceportals oder der Landeskammern der gewerblichen Wirtschaft versehen sind.
§ 342 GewO 1994 · GewO 1994 · Gewerbeordnung 1994
§ 342 c) Verfahren zur unmittelbaren elektronischen Eintragung in das GISA
…c) Verfahren zur unmittelbaren elektronischen Eintragung in das GISA § 342. (1) Anbringen, deren Erledigung im GISA von der Behörde einzutragen ist, können durch unmittelbare elektronische Eintragung in das GISA erledigt werden, wenn 1. das Anbringen…
§ 343 Besondere Verfahrensbestimmungen bei elektronischer Einbringung im Wege des GISA
…elektronischer Einbringung im Wege des GISA § 343. (1) Die Erledigung von Anbringen durch Eintragung in das GISA in Verfahren, die gemäß § 342 Abs. 1 geführt wurden, gilt als durch den Leiter der jeweils zuständigen Behörde genehmigt. (2) In Fällen, in denen ein Anbringen durch unmittelbare elektronische…
§ 339 a) Anmeldungsverfahren
…sind oder 2. sich die Gewerbebehörde über die betreffenden Daten durch automationsunterstützte Abfrage Kenntnis verschaffen kann oder die betreffenden Daten im Sinne des § 342 Abs. 1 Z 4 durch das GISA automatisiert validiert werden können. Es dürfen ausschließlich Daten abgefragt oder automationsunterstützt validiert werden, die zur Vollziehung…
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