GehG
Gliederung
ABSCHNITT V Lehrer
§ 64b An Pädagogische Hochschulen dienstzugeteilte Lehrpersonen
Auf gemäß § 223 BDG 1979 dienstzugeteilte Lehrpersonen und auf gemäß den §§ 22 und 23 LDG 1984 oder LLDG 1985 einer Pädagogischen Hochschule außerhalb der Praxisschule oder einer privaten Pädagogischen Hochschule außerhalb der Praxisschule, einem Studiengang, Hochschullehrgang oder Lehrgang gemäß § 4 Hochschulgesetz 2005 dienstzugeteilte Lehrpersonen sind die §§ 54c bis 54e anzuwenden. Nicht anzuwenden sind auf diese Lehrpersonen § 61 und § 50 LDG 1984 sowie § 69 LLDG 1985.
§ 64b GehG · GehG · Gehaltsgesetz 1956
§ 64b An Pädagogische Hochschulen dienstzugeteilte Lehrpersonen
…§ 64b. Auf gemäß § 223 BDG 1979 dienstzugeteilte Lehrpersonen und auf gemäß den §§ 22 und 23 LDG 1984 oder LLDG…
§ 169b Unterabschnitt K
…Hochschullehrpersonen Lehrvergütung § 169b. (1) Auf Hochschullehrpersonen der Verwendungsgruppe PH 2 und auf im Sinne des § 64b dienstzugeteilte Lehrpersonen der Verwendungsgruppe L 1 ist der Vergütungssatz des § 54d Abs. 2 Z 1 anzuwenden, wenn sie nach dem…
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