(1) Dem Beamten, der Dienste verrichtet, die mit besonderen Gefahren für Gesundheit und Leben verbunden sind, gebührt eine Gefahrenzulage.
(2) Bei der Bemessung der Gefahrenzulage ist auf die Art und das Ausmaß der Gefahr angemessen Rücksicht zu nehmen. Die Bemessung der Gefahrenzulage und ihre Pauschalierung bedürfen der Zustimmung der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers.
§ 19b GehG · GehG · Gehaltsgesetz 1956
§ 19b Gefahrenzulage
…§ 19b. (1) Dem Beamten, der Dienste verrichtet, die mit besonderen Gefahren für Gesundheit und Leben verbunden sind, gebührt eine Gefahrenzulage. (2) Bei der Bemessung der Gefahrenzulage…
§ 113g Maßnahmen im Bereich der Zollwache
…83 , auf die der Beamte vor der Überstellung unmittelbar Anspruch gehabt hat, und 2. der Summe der Nebengebühren gemäß den §§ 18, 19a, 19b und Art. XII der 47. GehG-Novelle, Vergütungen und Abgeltungen, die dem Beamten nach der Überstellung auf dem neuen Arbeitsplatz gebühren, solange die in Z 1 angeführte Summe die in…
§ 15 Nebengebühren
… 17b ), 6. die Mehrleistungszulage ( § 18 ), 7. die Belohnung ( § 19 ), 8. die Erschwerniszulage ( § 19a ), 9. die Gefahrenzulage ( § 19b ), 10. die Aufwandsentschädigung ( § 20 ), 11. die Fehlgeldentschädigung ( § 20a ), (Anm.: Z 12 und 13 aufgehoben durch BGBl. I Nr. …
§ 40a Exekutivdienstliche Tätigkeiten
…des amtsärztlichen Dienstes bei den Landespolizeidirektionen, (Anm.: Z 5 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 64/2016) an Stelle der im § 19b vorgesehenen Nebengebühr eine monatliche Vergütung. (4) Die Vergütung beträgt 1. für die unter Abs. 3 Z 1 angeführten Beamten 10,95% 2. für die…
§ 63e VBG · VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 63e Erschwernis- und Gefahrenzulage
…und Krankenpflege verbundenen besonderen Erschwernisse und Gefahren erhalten die der Verwendungsgruppen gk3 und gk4 zugeordneten Bediensteten anstelle der in den §§ 19a und 19b GehG vorgesehenen Nebengebühren eine Erschwernis- und Gefahrenzulage von monatlich 175,0 Euro.…
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