(1) Für Zeiträume, in denen
1.die regelmäßige Wochendienstzeit nach den §§ 50a, 50b, 50e, 50f oder 50g BDG 1979 herabgesetzt ist oder
2.der Beamte eine Teilzeitbeschäftigung nach dem MSchG oder nach dem VKG in Anspruch nimmt,
gebühren dem Beamten abweichend vom § 15 Abs. 2 bis 5 keine pauschalierten Nebengebühren der im § 15 Abs. 1 Z 1 und 3 bis 5 angeführten Art. Laufende pauschalierte Nebengebühren dieser Art erlöschen abweichend vom § 15 Abs. 6 mit dem Wirksamwerden einer Maßnahme nach den Z 1 oder 2.
(2) Sonstige pauschalierte Nebengebühren gebühren in dem Ausmaß, das sich bei Anwendung des § 15 Abs. 2 bis 5 durch die auf Grund der Herabsetzung der Wochendienstzeit oder der Teilzeitbeschäftigung geänderten Verhältnisse ergibt. Die sich daraus ergebende Verringerung solcher pauschalierter Nebengebühren wird abweichend vom § 15 Abs. 6 für den Zeitraum wirksam, für den die Maßnahme nach Abs. 1 Z 1 oder 2 gilt. Dies gilt nicht während einer Wiedereingliederungsteilzeit nach § 50f BDG 1979, die in Folge eines Dienstunfalles oder einer akuten psychischen Belastungsreaktion im Zusammenhang mit einem außergewöhnlichen Ereignis im Zuge der Dienstausübung gewährt wurde. In diesen Fällen gebühren die sonstigen pauschalierten Nebengebühren in ungekürzter Höhe.
(3) Abs. 1 erster Satz gilt nicht für die Leistung von Journaldiensten gemäß § 155 Abs. 5a BDG 1979. Auf die Bemessung der hiefür gebührenden Journaldienstzulage sind die Grundsätze des § 16 anzuwenden.
§ 113g GehG · GehG · Gehaltsgesetz 1956
§ 113g Maßnahmen im Bereich der Zollwache
…Überstellung unmittelbar Anspruch gehabt hat, und 2. der Summe der Nebengebühren gemäß den §§ 18, 19a, 19b und Art. XII der 47. GehG-Novelle, Vergütungen und Abgeltungen, die dem Beamten nach der Überstellung auf dem neuen Arbeitsplatz gebühren, solange die in Z 1 angeführte Summe die in…
§ 82a Vergütung für Erschwernisse und Aufwendungen des Exekutivdienstes im Nachtdienst
…2) Auf diese Vergütung sind anzuwenden: 1. § 15 Abs. 1 letzter Satz, 2. § 15 Abs. 5 , 3. § 15a Abs. 2 . (Anm.: Z 4 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 119/2002)…
Art. 3 Artikel III
…Lehrern, deren Lehrverpflichtung nach den §§ 50a oder 50b BDG 1979 herabgesetzt gewesen ist, ist, soweit nicht nach § 61 des Gehaltsgesetzes 1956 vorzugehen ist, § 15a Abs. 2 des Gehaltsgesetzes 1956 sinngemäß anzuwenden. (7) Entschädigungen nach den Abs. 1 bis 6 dürfen jeweils nur für die Dauer der…
§ 67 Vergütung Schulqualitätsmanagement
…gebührende Vergütung sind anzuwenden: 1. § 15 Abs. 1 letzter Satz, 2. § 15 Abs. 4 und 5 , 3. § 15a Abs. 2 . (3) Anfall, Änderung und Einstellung dieser Vergütung werden mit dem auf den maßgebenden Tag folgenden Monatsersten oder, wenn der maßgebende Tag der…
§ 48x VBG · VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 48x Vergütung Schulqualitätsmanagement
…Abs. 1 erster Satz anzuwenden: 1. § 15 Abs. 1 letzter Satz GehG , 2. § 15 Abs. 4 und 5 GehG , 3. § 15a Abs. 2 GehG .…
§ 22 Nebengebühren, Zulagen und Vergütungen
…erfüllt sind. Die §§ 15a, 16 und 17 GehG sind auf alle Fälle von Teilbeschäftigungen anzuwenden. § 20c Abs. 6 des Gehaltsgesetzes 1956 ist auf Vertragsbedienstete nicht anzuwenden. (2) Den Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas I und des Entlohnungsschemas II gebührt eine Verwaltungsdienstzulage. Sie beträgt in der Entlohnungsgruppe Entlohnungsstufe Euro…
§ 39 RGV · RGV · Reisegebührenvorschrift 1955
§ 39 Organe des Wachkörpers Bundespolizei sowie rechtskundige Organe bei den Landespolizeidirektionen
…der verhältnismäßige Teil der Pauschalvergütung. Im Übrigen ist auf den Anspruch und das Ruhen dieser Pauschalvergütung § 15 Abs. 5 und § 15a Abs. 2 des Gehaltsgesetzes 1956 anzuwenden.…
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