(1) Für Zeiträume, in denen
1.die regelmäßige Wochendienstzeit nach den §§ 50a, 50b, 50e, 50f oder 50g BDG 1979 herabgesetzt ist oder
2.der Beamte eine Teilzeitbeschäftigung nach dem MSchG oder nach dem VKG in Anspruch nimmt,
gebühren dem Beamten abweichend vom § 15 Abs. 2 bis 5 keine pauschalierten Nebengebühren der im § 15 Abs. 1 Z 1 und 3 bis 5 angeführten Art. Laufende pauschalierte Nebengebühren dieser Art erlöschen abweichend vom § 15 Abs. 6 mit dem Wirksamwerden einer Maßnahme nach den Z 1 oder 2.
(2) Sonstige pauschalierte Nebengebühren gebühren in dem Ausmaß, das sich bei Anwendung des § 15 Abs. 2 bis 5 durch die auf Grund der Herabsetzung der Wochendienstzeit oder der Teilzeitbeschäftigung geänderten Verhältnisse ergibt. Die sich daraus ergebende Verringerung solcher pauschalierter Nebengebühren wird abweichend vom § 15 Abs. 6 für den Zeitraum wirksam, für den die Maßnahme nach oder 2 gilt. Dies gilt nicht während einer Wiedereingliederungsteilzeit nach , die in Folge eines Dienstunfalles oder einer akuten psychischen Belastungsreaktion im Zusammenhang mit einem außergewöhnlichen Ereignis im Zuge der Dienstausübung gewährt wurde. In diesen Fällen gebühren die sonstigen pauschalierten Nebengebühren in ungekürzter Höhe.
(3) Abs. 1 erster Satz gilt nicht für die Leistung von Journaldiensten gemäß § 155 Abs. 5a BDG 1979. Auf die Bemessung der hiefür gebührenden Journaldienstzulage sind die Grundsätze des § 16 anzuwenden.
§ 113g GehG · GehG · Gehaltsgesetz 1956
§ 113g Maßnahmen im Bereich der Zollwache
…Überstellung unmittelbar Anspruch gehabt hat, und 2. der Summe der Nebengebühren gemäß den §§ 18, 19a, 19b und Art. XII der 47. GehG-Novelle, Vergütungen und Abgeltungen, die dem Beamten nach der Überstellung auf dem neuen Arbeitsplatz gebühren, solange die in Z 1 angeführte Summe die in…
§ 82a Vergütung für Erschwernisse und Aufwendungen des Exekutivdienstes im Nachtdienst
…2) Auf diese Vergütung sind anzuwenden: 1. § 15 Abs. 1 letzter Satz, 2. § 15 Abs. 5 , 3. § 15a Abs. 2 . (Anm.: Z 4 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 119/2002)…
Art. 3 Artikel III
…Lehrern, deren Lehrverpflichtung nach den §§ 50a oder 50b BDG 1979 herabgesetzt gewesen ist, ist, soweit nicht nach § 61 des Gehaltsgesetzes 1956 vorzugehen ist, § 15a Abs. 2 des Gehaltsgesetzes 1956 sinngemäß anzuwenden. (7) Entschädigungen nach den Abs. 1 bis 6 dürfen jeweils nur für die Dauer der…
§ 67 Vergütung Schulqualitätsmanagement
…gebührende Vergütung sind anzuwenden: 1. § 15 Abs. 1 letzter Satz, 2. § 15 Abs. 4 und 5 , 3. § 15a Abs. 2 . (3) Anfall, Änderung und Einstellung dieser Vergütung werden mit dem auf den maßgebenden Tag folgenden Monatsersten oder, wenn der maßgebende Tag der…
§ 3g LBG 1998 · LBG 1998 · Landesbeamtengesetz 1998
§ 3g § 3g
…an der für eine Vollbeschäftigung vorgesehenen Dienstzeit entspricht, erhöht um 50 v. H. des Ausmaßes der Herabsetzung. Hinsichtlich der Nebengebühren gilt § 15a des Gehaltsgesetzes 1956 sinngemäß, wobei allfällige aufgrund der Art der Tätigkeit gebührende pauschalierte Nebengebühren erhöht um 50 v. H des Ausmaßes der Herabsetzung gebühren. (2) Der…
§ 48x VBG · VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 48x Vergütung Schulqualitätsmanagement
…Abs. 1 erster Satz anzuwenden: 1. § 15 Abs. 1 letzter Satz GehG , 2. § 15 Abs. 4 und 5 GehG , 3. § 15a Abs. 2 GehG .…
§ 22 Nebengebühren, Zulagen und Vergütungen
…erfüllt sind. Die §§ 15a, 16 und 17 GehG sind auf alle Fälle von Teilbeschäftigungen anzuwenden. § 20c Abs. 6 des Gehaltsgesetzes 1956 ist auf Vertragsbedienstete nicht anzuwenden. (2) Den Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas I und des Entlohnungsschemas II gebührt eine Verwaltungsdienstzulage. Sie beträgt in der Entlohnungsgruppe Entlohnungsstufe Euro…
§ 76d RStDG · RStDG · Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz
§ 76d
…nach § 75e Abs. 1 Z 2 oder einer Dienstfreistellung nach § 75h ist kein Pensionsbeitrag zu leisten. (3) § 15a des Gehaltsgesetzes 1956 und § 59 Abs. 2 des Pensionsgesetzes 1965 sind mit der Maßgabe anzuwenden, daß 1. an die Stelle des Begriffes der Herabsetzung…
§ 47 LBedG · LBedG · Landesbedienstetengesetz
§ 47 § 47
…Dienstverhältnissen zum Land Tirol zurückgelegten Zeiten zählen, wobei Zeiten eines nur zu Praktikums- oder Ausbildungszwecken begründeten Dienstverhältnisses außer Betracht bleiben, d) die §§ 15a und 17 Abs. 5 des Gehaltsgesetzes 1956 in der für Landesbeamte übernommenen Fassung auf sämtliche Arten von Herabsetzungen der regelmäßigen Wochendienstzeit und Teilzeitbeschäftigungen anzuwenden sind, e) die Jubiläumszuwendung für den teilzeitbeschäftigten Vertragsbediensteten…
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