Bei der Bemessung von Versorgungsbezügen des überlebenden Ehegatten ist dessen sonstiges Einkommen zu berücksichtigen. Soweit es sich bei dieser Bemessung nicht um eine Erhöhung von Versorgungsbezügen auf eine Mindestversorgungsleistung handelt, ist dieses Einkommen nur in dem Ausmaß zu berücksichtigen, als es für Ansprüche oder Anwartschaften aus der Altersversorgung zugrunde zu legen ist.
Rückverweise
BThPG · Bundestheaterpensionsgesetz
§ 2c
…2) Mit der Versetzung oder dem Übertritt in den Ruhestand wird aus dem Dienstverhältnis ein Ruhestandsverhältnis; Ansprüche auf Abfertigung richten sich nach § 26 Gehaltsgesetz 1956 – GehG, BGBl. Nr. 54/1956. (3) Die künstlerische Dienstunfähigkeit ist durch den Dienstgeber auf Grund eines Gutachtens eines von ihm bestimmten Sachverständigen festzustellen. Der Bundestheaterbedienstete…
§ 6a Nebengebührenzulage
…der Allgemeinen Verwaltung der Gehalt der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V zuzüglich einer allfälligen Teuerungszulage bzw. der Referenzbetrag gemäß § 3 Abs. 4 Gehaltsgesetz – GehG, BGBl. Nr. 54/1956, ändert.…