Dem Zeugen ist auf Antrag ein angemessener Vorschuß zu gewähren.
Rückverweise
GebAG · Gebührenanspruchsgesetz
§ 22 Rechtsmittel
…oder Abs. 2 mit dem Tag nach der Zustellung der Entscheidung. (2) Eine Entscheidung, mit der ein Antrag auf Gewährung eines Vorschusses (§ 5) ganz oder teilweise abgewiesen worden ist, ist dem Zeugen stets in schriftlicher Ausfertigung zuzustellen und kann nur von diesem angefochten werden; Abs. 1 gilt…