FPG
Gliederung
6. Hauptstück Zurückweisung, Transitsicherung, Zurückschiebung und Durchbeförderung
§ 44 Zurückweisung in Begleitung
Die Landespolizeidirektion kann den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes den Auftrag erteilen, einen Fremden, der an einer Grenzübergangsstelle auf einem Flugplatz zurückgewiesen wird, auf seinem Rückflug zu begleiten.
§ 44 FPG · FPG · Fremdenpolizeigesetz 2005
§ 44 Zurückweisung in Begleitung
…§ 44. Die Landespolizeidirektion kann den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes den Auftrag erteilen, einen Fremden, der an einer Grenzübergangsstelle auf einem Flugplatz zurückgewiesen wird, auf seinem Rückflug zu begleiten.…
§ 113
…seinen Verpflichtungen gemäß § 111 Abs. 4, 5 oder 6 zwar nachkommt, aber wünscht, dass die Zurückweisung in Begleitung erfolgen soll ( § 44 ), hat die Kosten für die Begleitorgane zu tragen. (6) Die Kosten, deren Ersatz die Landespolizeidirektion vorzuschreiben hat, sind von der Landespolizeidirektion, in deren Sprengel sich…
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