FPG
Gliederung
(1) Die Vertretungsbehörde kann einem Fremden auf Antrag ein Visum zur Wiedereinreise während der Gültigkeitsdauer eines Einreise- oder Aufenthaltsverbotes erteilen, wenn
1. dies aus wichtigen öffentlichen oder privaten Gründen notwendig ist,
2. die Gründe, die zur Erlassung der aufenthaltsbeendenden Maßnahme geführt haben, dem nicht entgegenstehen und
3. sonst kein Visumsversagungsgrund vorliegt.
(2) Die sachlich gebotene Gültigkeitsdauer des Visums ist festzulegen.
(3) Das Visum kann im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit mit Auflagen belegt werden; dabei ist auf den Zweck des Aufenthaltes Bedacht zu nehmen. Auflagen sind insbesondere die Vorschreibung bestimmter Grenzübergangsstellen und Reiserouten, die Beschränkung des Aufenthaltes auf den Sprengel einer Bezirksverwaltungsbehörde sowie die Verpflichtung, sich in periodischen Abständen bei einem Polizeikommando zu melden.
§ 26a FPG · FPG · Fremdenpolizeigesetz 2005
§ 26a Visa zur Wiedereinreise
…§ 26a. (1) Die Vertretungsbehörde kann einem Fremden auf Antrag ein Visum zur Wiedereinreise während der Gültigkeitsdauer eines Einreise- oder Aufenthaltsverbotes erteilen, wenn 1. dies aus wichtigen…
§ 7 Sachliche Zuständigkeit im Ausland
…und die Annullierung von Visa D gemäß § 21a iVm § 20 Abs. 2 Z 3, §§ 22 und 26a nur mit Zustimmung des Bundesministers für Inneres, und 5. die Erteilung, die Versagung und die Annullierung von Wiedereinreisebewilligungen gemäß § 27a nur mit Zustimmung…
§ 21 Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung von Visa D
…des Fremden die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährden würde; 8. gegen den Fremden ein rechtskräftiges Einreise- oder Aufenthaltsverbot besteht, außer im Fall des § 26a (Visa zur Wiedereinreise) oder des § 27a (Wiedereinreise während der Gültigkeitsdauer eines Einreiseverbotes oder Aufenthaltsverbotes); 9. der Aufenthalt des Fremden die Beziehungen der Republik…
§ 41 Hinderung an der Einreise und Zurückweisung
…1. deren Einreise nicht rechtmäßig ist; 2. gegen sie ein gültiges Einreiseverbot oder ein durchsetzbares Aufenthaltsverbot besteht und ihnen kein Visum zur Wiedereinreise ( § 26a ) oder keine Wiedereinreisebewilligung ( § 27a ) erteilt wurde; 3. ein Vertragsstaat mitgeteilt hat, dass ihr Aufenthalt im Gebiet der Vertragsstaaten die öffentliche Ordnung oder nationale…
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