(1) Freie Fällungen sind
a) Fällungen, nach deren Durchführung eine gesicherte Verjüngung zurückbleibt (Räumung),
b) Fällungen infolge höherer Gewalt, die sich aus der notwendigen Aufarbeitung von Schadhölzern einschließlich allfälliger Schlagfrontbegradigungen sowie der Durchführung behördlicher Aufträge ergeben,
c) Fällungen von Einzelstämmen und Baumgruppen auf Waldflächen, auf denen ein Bringungsrecht nach dem Güter- und Seilwegegrundsatzgesetz 1967, BGBl. Nr. 198, ohne Errichtung einer Bringungsanlage eingeräumt wird, in dem für die Bringung notwendigen Ausmaß,
d) alle sonstigen Fällungen, soweit auf sie nicht § 85 Abs. 1 anzuwenden ist.
(2) Der Waldeigentümer hat Fällungen gemäß Abs. 1 lit. a und b, sofern diese ein halbes Hektar oder mehr umfassen, spätestens eine Woche vor deren Beginn der Behörde zu melden. § 87 Abs. 4 findet sinngemäß Anwendung.
(3) Bei der Fällung und Aufarbeitung ist jede Beschädigung stehender Bäume und Jungbäume tunlichst zu vermeiden.
(4) Die Bestimmungen über Beschränkungen von Fällungen in Schutz- und Bannwäldern sowie in der Kampfzone des Waldes bleiben unberührt.
Rückverweise
ForstG · Forstgesetz 1975
§ 86 Freie Fällungen
(1) Freie Fällungen sind a) Fällungen, nach deren Durchführung eine gesicherte Verjüngung zurückbleibt (Räumung), b) Fällungen infolge höherer Gewalt, die sich aus der notwendigen Aufarbeitung von Schadhölzern einschließlich allfälliger Schlagfrontbegradigungen sowie der Durchführung behördlicher A…
§ 96 Sonderbestimmungen für Tirol, Vorarlberg und Oberösterreich
…und Vorarlberg wird gemäß Art. 10 Abs. 2 B-VG ermächtigt, a) das Ausmaß der freien Fällungen, ausgenommen jene, die durch § 86 Abs. 1 lit. c erfaßt sind, herabzusetzen, b) alle Fällungen in den Gemeindevermögens- und unverteilten Agrargemeinschaftswäldern sowie in den Schutz- und Bannwäldern für…
§ 80 Schutz hiebsunreifer Bestände
… 1 gilt nicht für Fällungen a) auf Waldboden, der für die Errichtung einer Bringungsanlage in Anspruch genommen wird, sowie für Fällungen gemäß § 86 Abs. 1 lit. c, b) auf Waldboden, der ausdrücklich der Christbaumzucht oder dem Kurzumtrieb gewidmet ist, nach Maßgabe des Abs. 7, c…
§ 14 Waldbehandlung entlang der Eigentumsgrenzen
…lit. b oder nach § 82 Abs. 3 lit. d erteilt wurde oder Fällungen gemäß § 85 oder § 86 zur Errichtung einer energiewirtschaftlichen Leitungsanlage durchgeführt werden. (6) Im Falle des Abs. 5 lit. c hat die Behörde dem Leitungsberechtigten Maßnahmen vorzuschreiben, die…