Familienbeihilfe: Kein gemeinsamer Haushalt mit Kind und keine überwiegende Tragung der Unterhaltskosten durch die Beschwerdeführerin—BFG Entscheidung
RV/7102550/202607. Juli 2026
…Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist ( § 2 Abs. 2 FLAG 1967 ).
§ 7 FLAG 1967 bestimmt, dass für ein Kind Familienbeihilfe nur einer Person gewährt wird.
Die Unterhaltskosten, der nicht im gemeinsamen Haushalt mit der Beschwerdeführerin lebenden Tochter, betragen pro…