EStG 1988
Gliederung
8. TEIL SONDERVORSCHRIFTEN
§ 105 Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen
Den Inhabern von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen ist ein besonderer Freibetrag von 801 Euro jährlich bei Berechnung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) abzuziehen.
§ 105 EStG 1988 · EStG 1988 · Einkommensteuergesetz 1988
§ 105 Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen
…§ 105. Den Inhabern von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen ist ein besonderer Freibetrag von 801 Euro jährlich bei Berechnung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) abzuziehen.…
§ 2
…Einkunftsarten ergeben, und nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18) und außergewöhnlichen Belastungen (§§ 34 und 35) sowie des Freibetrags nach § 105. (2a) Weder ausgleichsfähig noch gemäß § 18 Abs. 6 vortragsfähig sind negative Einkünfte – aus einer Beteiligung an Gesellschaften oder Gemeinschaften, wenn das…
§ 62 Berücksichtigung besonderer Verhältnisse
…eines Freibetragsbescheides (§ 63), 9. ein gemäß § 103 Abs. 1a gewährter Zuzugsfreibetrag, 10. Freibeträge gemäß den §§ 35 und 105 von jenem Arbeitgeber, der Bezüge aus einer gesetzlichen Sozialversicherung oder Ruhegenussbezüge einer Gebietskörperschaft im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 1…
§ 63 Freibetragsbescheid
…außergewöhnliche Belastungen gemäß § 34 Abs. 6 mit Ausnahme von Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, 4. Freibeträge gemäß §§ 35 und 105. Dem Freibetragsbescheid sind die gemäß Z 1 bis 4 im Einkommensteuerbescheid berücksichtigten Beträge zugrunde zu legen. Ein Freibetragsbescheid ist jedoch nicht zu erlassen: –…
§ 13 S.WFG 2025 · S.WFG 2025 · Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2025
§ 13 Einkommen
…des § 25 EStG 1988 bb) abzüglich – der Werbungskosten gemäß § 16 EStG 1988 – des Freibetrags gemäß § 105 EStG 1988 (Opferausweisinhaber) – der Einkommensteuer (Lohnsteuer) b) zur Einkommensteuer veranlagt werden: aa) das Einkommen gemäß § 2 Abs 2 EStG 1988 bb) abzüglich…
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