Es obliegt dem Präsidenten des Oberlandesgerichts, die Gerichtsvollzieher mit den Vollzugsgebieten zu betrauen. Hiebei ist auf die persönliche Eignung der Gerichtsvollzieher Bedacht zu nehmen.
Rückverweise
…XXXX zur Zl. XXXX eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich ein. 1.6. Mit Schreiben vom 06.10.2023 wurde dem Beschwerdeführer von der belangten Behörde gemäß § 482 EO das in den Sprengeln der Bezirksgerichte XXXX und XXXX liegende Vollzugsgebiet XXXX zugewiesen. Die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 01.03.2024, mit welchem…
…anhängig. Mit Erkenntnis vom 23.04.2025 sprach das BVwG aus, dass die Betrauung des BF mit dem neuen Vollzugsgebiet mittels Weisung, auf der Grundlage des § 482 EO iVm § 475 Abs 5 EO rechtmäßig war und wies die Beschwerde ab. Er ist strafrechtlich und disziplinär unbescholten. Das Strafverfahren, dass gegen Ihn wegen…