Es obliegt dem Präsidenten des Oberlandesgerichts, die Gerichtsvollzieher mit den Vollzugsgebieten zu betrauen. Hiebei ist auf die persönliche Eignung der Gerichtsvollzieher Bedacht zu nehmen.
EO · Exekutionsordnung
§ 482 Vollzugsgebietsbetrauung
…Vollzugsgebietsbetrauung § 482. Es obliegt dem Präsidenten des Oberlandesgerichts, die Gerichtsvollzieher mit den Vollzugsgebieten zu betrauen. Hiebei ist auf die persönliche Eignung der Gerichtsvollzieher Bedacht zu nehmen.…
…anhängig. Mit Erkenntnis vom 23.04.2025 sprach das BVwG aus, dass die Betrauung des BF mit dem neuen Vollzugsgebiet mittels Weisung, auf der Grundlage des § 482 EO iVm § 475 Abs 5 EO rechtmäßig war und wies die Beschwerde ab. Er ist strafrechtlich und disziplinär unbescholten. Das Strafverfahren, dass gegen Ihn wegen…