EO
Gliederung
Siebenter Titel Verwertung, Versteigerung und Verteilung
Allgemeiner Schutz vor Gewalt
§ 467 Exekution auf Vermögensrechte
§ 467 EO · EO · Exekutionsordnung
§ 467 Exekution auf Vermögensrechte
…§ 467. Bei der Exekution auf Vermögensrechte beträgt die Vergütung für 1. die pfandweise Beschreibung solcher Rechte 7,50 Euro und für 2. die Einführung eines Pächters…
§ 457 Zweiter Abschnitt
Vergütung des Gerichtsvollziehers Entstehen der Vergütung § 457. (1) Der Gerichtsvollzieher hat für die gesetz- und auftragsgemäß durchgeführten Handlungen einen Anspruch auf Vergütung nach §§ 461 bis 473 sowie Ersatz seiner Fahrtkosten. (2) Der Gerichtsvollzieher erhält 1. die Vergütung für d…
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