EO
Gliederung
Siebenter Titel Verwertung, Versteigerung und Verteilung
§ 282a Aufschiebung der Exekution bei einer Naturkatastrophe
(1) Das Verkaufsverfahren ist aufzuschieben, wenn die Voraussetzungen des § 158 vorliegen.
(2) Die Frist des § 256 Abs. 2 verlängert sich um die Dauer der Aufschiebung.
§ 282a EO · EO · Exekutionsordnung
§ 282a Aufschiebung der Exekution bei einer Naturkatastrophe
…§ 282a. (1) Das Verkaufsverfahren ist aufzuschieben, wenn die Voraussetzungen des § 158 vorliegen. (2) Die Frist des § 256 Abs. 2 verlängert sich…
§ 486 In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen zur EO-Novelle 2003
…2003 erteilt wird. (6) § 42 Abs. 1 Z 9, §§ 45a, 46, 48, 58, 86, 140, 200a, 200b, 271a, 282a und 311a EO in der Fassung der EO -Novelle 2003 sind auch auf Verfahren anzuwenden, die am 1. Jänner 2004 anhängig sind. (7) § 259 EO…
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