(1) Lieferanten, die gemäß § 39 Abs. 1 des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (EEffG), BGBl. I Nr. 72/2014, zur Einrichtung einer Beratungsstelle verpflichtet sind, haben zusätzlich zu den in § 39 Abs. 1 EEffG genannten Bereichen kostenlose Beratung zu den Themen Stromkennzeichnung, Lieferantenwechsel, Stromkosten, Leistbarkeit, Grundversorgung und Energiearmut anzubieten.
(2) Lieferanten haben auf ihrer Website leicht auffindbar
1. die Kontaktdaten der Anlauf- und Beratungsstellen,
2. die Kontaktdaten geschulter Ansprechpersonen, die sozialen Einrichtungen durchgehend zu den üblichen Geschäftszeiten zur Klärung von Härtefällen zur Verfügung steht, und
3. Informationen für Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie Kleinunternehmen zu den in Abs. 1 genannten Inhalten
zu veröffentlichen. Für die Zwecke der Z 1 und 2 reicht die Angabe von Telefonnummer und E Mail Adresse aus.
(3) Endkundinnen und Endkunden haben ein Recht auf ein gutes Kundenservice und ein einfaches, faires sowie zügiges Beschwerdemanagement. Die Einhaltung dieser Bestimmung ist gemäß § 169 Abs. 1 Z 5 von der Regulierungsbehörde zu überwachen.
ElWG · Elektrizitätswirtschaftsgesetz
§ 35 Anlauf- und Beratungsstellen
(1) Lieferanten, die gemäß § 39 Abs. 1 des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (EEffG), BGBl. I Nr. 72/2014, zur Einrichtung einer Beratungsstelle verpflichtet sind, haben zusätzlich zu den in § 39 Abs. 1 EEffG genannten Bereichen kostenlose Beratung zu den Themen Stromkennzeichnung, Lieferantenwechsel,…
§ 21 Änderung der Allgemeinen Lieferbedingungen und Entgelte
…das Recht auf Lieferantenwechsel gemäß § 25 transparent und verständlich aufzuklären, wobei in diesem auch die Kontaktdaten der Anlauf- und Beratungsstellen gemäß § 35 sowie der Schlichtungsstelle der Regulierungsbehörde anzuführen sind. Für das Schreiben sind die von der Regulierungsbehörde zur Verfügung gestellten Musterformulierungen zu verwenden. (5) Enthält die Mitteilung…
§ 34 Abschaltung der Netzverbindung
…Rechts auf Grundversorgung gemäß § 30, des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers gemäß § 29 sowie von Anlauf- und Beratungsstellen gemäß § 35 hinzuweisen, wobei hiefür eine von der Regulierungsbehörde zur Verfügung gestellte Musterformulierung zu verwenden ist. Wurde der Vertrag zur Belieferung mit Strom verletzt, so hat der…
§ 14 Anforderungen an und Registrierung von Bilanzgruppenverantwortlichen
…unterliegt. Dies gilt auch, wenn mit dem angeführten Ausschlussgrund vergleichbare Tatbestände im Ausland verwirklicht wurden. (7) Wer wegen der Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), BGBl. Nr. 129/1958, der Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben nach § 35 Abs. 2 und…
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