(1) Zur Anlegung und Führung des Eisenbahnbuches sind berufen:
1. Für Bahnen, welche nicht die Gränzen eines Landes überschreiten, der Gerichtshof erster Instanz, welcher sich am Sitze der politischen Landesbehörde befindet.
2. Für Bahnen, welche durch mehr als ein Land geführt werden, derjenige Gerichtshof erster Instanz am Sitze der politischen Landesbehörde eines dieser Länder, bei welchem die Unternehmung um die Errichtung der Einlage einschreitet.
(2) Zerfällt der Bahnbesitz einer Unternehmung in mehrere bücherliche Einheiten, welche nach den vorstehenden Bestimmungen in die Eisenbahnbücher verschiedener Gerichtshöfe einzutragen wären, so bestimmt das Handelsministerium nach Anhörung der Unternehmung denjenigen unter diesen Gerichtshöfen, bei welchem die Einlagen für alle der Unternehmung gehörigen bücherlichen Einheiten zu errichten und zu führen sind.
§ 10 EisbG · EisbG · Eisenbahngesetz 1957
§ 10 Eisenbahnanlagen
…Eisenbahnanlagen § 10. Eisenbahnanlagen sind Bauten, ortsfeste eisenbahnsicherungstechnische Einrichtungen und Grundstücke, die ganz oder teilweise, unmittelbar oder mittelbar der Abwicklung oder Sicherung des Betriebes einer Eisenbahn, des Betriebes…
§ 74a Marktbeobachtung
…Daten zu übermitteln, die für die Erstellung der Schienenverkehrsstatistik nach dem Straßen- und Schienenverkehrsstatistikgesetz, BGBl. Nr. 142/1983, erforderlich sind. Dabei ist § 10 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, anzuwenden.…
§ 11 Entscheidung über Vorfragen
…§ 17b Abs. 2) oder beschränkt-öffentlicher Verkehr (§ 17b Abs. 3) oder d) ob eine Anlage als Eisenbahnanlage (§ 10) zu gelten hat oder e) ob eine erhebliche Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Benützung eines Grundes oder Gebäudes im Sinne des § 18c erfolgen würde, so…
§ 7 GrekoG · GrekoG · Grenzkontrollgesetz
§ 7 Grenzkontrollbereich
…Eisenbahnverkehr umfasst der Grenzkontrollbereich darüber hinaus die von der Grenzübergangsstelle in das Bundesgebiet verlaufenden Gleiskörper sowie die in ihrem Verlauf befindlichen sonstigen Eisenbahnanlagen ( § 10 des Eisenbahngesetzes 1957 , BGBl. Nr. 60) in dem zur zweckmäßigen Abwicklung der Grenzkontrolle erforderlichen Ausmaß. (3) Soweit Flugplätze oder Häfen Grenzübergangsstellen sind, umfasst der Grenzkontrollbereich den gesamten…
2. Genehmigungsfreistellungsverordnung
§ 1
…Feuerungsanlagen bestehen und in denen Verbrennungsmotoren ausschließlich zur Notstromversorgung bereitgehalten werden; 12. Betriebsanlagen, die innerhalb einer der folgenden Einrichtungen gelegen sind: a) Eisenbahnanlagen (§ 10 EisBG), für deren Errichtung und Betrieb die eisenbahnrechtlichen Baubewilligungen und Betriebsbewilligungen (§ 31 und § 34 EisbG) rechtskräftig erteilt wurden oder die zulässig genehmigungsfrei…
§ 26 BStG 1971 · BStG 1971 · Bundesstraßengesetz 1971
§ 26 Anschlüsse von Straßen und Wegen, Zufahrten
…Abfahrten auf Kosten des Anschlussberechtigten anzuordnen. (3) Im Zusammenhang mit der Tunnelsicherheit von Eisenbahnanlagen kann der Bund (Bundesstraßenverwaltung) Zu- und Abfahrten zwischen Eisenbahnanlagen ( § 10 Eisenbahngesetz 1957 , BGBl. Nr. 60/1957) und Bundesstraßen erlauben. Es ist sicherzustellen, dass diese Anlagen nur im Einsatzfall benützt werden. Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für…
§ 2 Einteilung der Bundesstraßen
…der lokalen Aufschließung. (2) Durch Anschlussstellen werden Verbindungen 1. zum übrigen öffentlichen Straßennetz, 2. zu Frachtenbahnhöfen, Güterterminals oder Güterverkehrszentren (Eisenbahnanlagen im Sinne des § 10 des Eisenbahngesetzes 1957 , BGBl. Nr. 60) mit einer Flächeninanspruchnahme von mindestens 50 ha, 3. zu Flughäfen im Sinne des § 64 des Luftfahrtgesetzes , BGBl. Nr. …
§ 2 EAG-MPV · EAG-MPV · EAG-Marktprämienverordnung
§ 2 Begriffsbestimmungen
…286/1971, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 143/2023, oder einer Landesstraße, Eisenbahninfrastruktur im Sinne des § 10a des Eisenbahngesetzes 1957 (EisbG), BGBl. Nr. 60/1957, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2025, sowie Eisenbahnanlagen im Sinne des § 10…
§ 2 EAG-IZV · EAG-IZV · EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom
§ 2 Begriffsbestimmungen
…286/1971, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 143/2023, oder einer Landesstraße, Eisenbahninfrastruktur im Sinne des § 10a des Eisenbahngesetzes 1957 (EisbG), BGBl. I Nr. 60/1957, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2025, sowie Eisenbahnanlagen im Sinne des §…
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