Ernennungen, Verleihungen von Amtstiteln, Verständigungen über solche Ernennungen und Verleihungen sowie die mit Ernennungen und Verleihungen von Amtstiteln zusammenhängenden und gleichzeitig getroffenen Feststellungen und Verfügungen bedürfen weder der Bezeichnung als Bescheid, noch einer Begründung, noch einer Rechtsmittelbelehrung.
DVG · Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984
§ 10 Zu § 58 AVG
…Zu § 58 AVG § 10. Ernennungen, Verleihungen von Amtstiteln, Verständigungen über solche Ernennungen und Verleihungen sowie die mit Ernennungen und Verleihungen von Amtstiteln zusammenhängenden und gleichzeitig getroffenen Feststellungen und Verfügungen…
§ 19 Inkrafttreten
… 2 Abs. 2 bis 3b und 7 bis 9, § 3, § 9 Abs. 3, die Überschrift zu § 10 sowie der Entfall des § 2 Abs. 6 letzter Satz, des § 8a samt Überschrift, des § 9 Abs. 5…
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