84/12/0215 Rn. 1 1 – VwGH Rechtssatz
Auf die Festsetzung des Vorrückungsstichtages (§ 12 Abs 9 GehG 1956) ist die Sonderregelung des § 10 DVG über die Entbehrlichkeit der Bezeichnung als Bescheid, der Begründung und der Rechtsmittelbelehrung NICHT anwendbar.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden