(1) Entgeltliche Aufträge, die sowohl Lieferungen im Sinne des § 6 als auch Dienstleistungen im Sinne des § 7 umfassen, gelten als Dienstleistungsaufträge, wenn der Wert der vom Auftrag erfassten Dienstleistungen höher ist als der Gesamtwert der Waren. Andernfalls gelten derartige Aufträge als Lieferaufträge.
(2) Entgeltliche Aufträge, die sowohl Dienstleistungen im Sinne des § 7 als auch Bauleistungen im Sinne des Anhanges II als Nebenarbeiten im Verhältnis zum Hauptauftragsgegenstand umfassen, gelten als Dienstleistungsaufträge.
(3) Entgeltliche Aufträge, die sowohl prioritäre Dienstleistungen gemäß Anhang III als auch nicht prioritäre Dienstleistungen gemäß Anhang IV umfassen, gelten als prioritäre Dienstleistungsaufträge, wenn der Wert der Dienstleistungen gemäß Anhang III größer ist als derjenige der Dienstleistungen gemäß Anhang IV . Ist der Wert der Dienstleistungen gemäß Anhang IV größer als derjenige der Dienstleistungen gemäß Anhang III , so gelten die Aufträge als nicht prioritäre Dienstleistungsaufträge.
§ 8 BVergGVS 2012 · BVergGVS 2012 · Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012
§ 8 Abgrenzungsregelungen
…§ 8. (1) Entgeltliche Aufträge, die sowohl Lieferungen im Sinne des § 6 als auch Dienstleistungen im Sinne des § 7 umfassen, gelten als Dienstleistungsaufträge…
§ 30 Vergabe von Aufträgen
…Auftraggeber die im Vergabeverfahren verbliebenen Unternehmer, soweit dies möglich ist, unverzüglich und nachweislich von der Widerrufserklärung zu verständigen oder diese im Internet bekannt zu machen. (8) Der Auftraggeber hat über jeden vergebenen Auftrag einen Vergabevermerk anzufertigen, aus dem die wesentlichen Vorgänge des Vergabeverfahrens und die dafür ausschlaggebenden Gründe ersichtlich sind. Bei…
§ 33 Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung
…die §§ 4 bis 9, 11 bis 14, 16 Abs. 1, 17 Abs. 1 bis 4, 21 , 23 Abs. 8, 34 Abs. 3, 35 Abs. 1 und 2, 69, 70, 111 Abs. 1, 115 Abs. 9, der 3. bis 5. …
§ 123 Nicht prioritäre Dienstleistungsaufträge
…zehn Tage, bei einer Übermittlung auf brieflichem Weg 15 Tage. Bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens im Unterschwellenbereich verkürzt sich die Stillhaltefrist auf sieben Tage. (8) Der Auftraggeber kann ein Vergabeverfahren widerrufen, wenn dafür sachliche Gründe bestehen. Der Auftraggeber hat die Widerrufsentscheidung, soweit dies möglich ist, den im Vergabeverfahren verbliebenen Unternehmern…
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