BundesrechtBundesgesetzeBundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 20122. Teil Vergabeverfahren für Auftraggeber2. Hauptstück Arten und Wahl der Vergabeverfahren3. Abschnitt Nur im Unterschwellenbereich zugelassene Vergabeverfahren§ 30

§ 30 Vergabe von Aufträgen

In Kraft seit 01. Oktober 2026
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