BVergGVS 2012
(1) Der Auftraggeber hat Bekanntmachungen im Unterschwellenbereich zu veröffentlichen, indem er die Metadaten bereitstellt sowie die Kerndatenquelle und das einschlägige Standardformular unter Beachtung der Vorgaben gemäß Anhang VIII zur Verfügung stellt. Der Auftraggeber hat die Kerndatenquelle und das Standardformular in einem offenen und maschinenlesbaren standardisierten Format unter einer freien Lizenz vollständig zur Verfügung zu stellen. Eine Bekanntmachung im Beschafferprofil darf nicht vor Verfügbarkeit der Bekanntmachung gemäß dem ersten Satz erfolgen. Im Beschafferprofil ist das Datum der Zur-Verfügung-Stellung des Standardformulars anzugeben.
(2) Die Verfügbarkeit der Bekanntmachung muss zumindest bis zum Ablauf der Angebotsfrist gewährleistet sein.
(3) Weitere Bekanntmachungen in sonstigen geeigneten Publikationsmedien stehen dem Auftraggeber frei.
(4) Sofern der Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung im Unterschwellenbereich zulässig ist, kann der Auftraggeber die Entscheidung, welchem Bieter der Zuschlag erteilt werden soll, gemäß Abs. 1 bekanntmachen. Die Verfügbarkeit der Bekanntmachung muss zumindest für zehn Tage gewährleistet sein.
§ 47 BVergGVS 2012 · BVergGVS 2012 · Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012
§ 47 Bekanntmachungen in Österreich
…§ 47. (1) Der Auftraggeber hat Bekanntmachungen im Unterschwellenbereich zu veröffentlichen, indem er die Metadaten bereitstellt sowie die Kerndatenquelle und das einschlägige Standardformular unter Beachtung der Vorgaben…
§ 30 Vergabe von Aufträgen
…des freien und lauteren Wettbewerbes entspricht, zu vergeben. Sofern eine Bekanntmachung zur Gewährleistung eines angemessenen Grades von Öffentlichkeit geboten ist, ist diese gemäß § 47 bekanntzumachen. Eine Bekanntmachung ist jedenfalls bei Aufträgen erforderlich, deren geschätzter Auftragswert 200 000 Euro übersteigt. Von einer Bekanntmachung eines Verfahrens kann jedoch Abstand…
§ 33 Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung
… Euro nicht erreicht. (3) Der Auftraggeber hat die beabsichtigte Vergabe eines Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrages mittels einer Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung gemäß § 47 Abs. 1 und 2 bekannt zu machen. Sofern der Auftraggeber ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse feststellt, hat er die beabsichtigte Vergabe eines Bau-, Liefer- oder…
§ 87 Teilnehmer im nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung und im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung
… 87. (1) Nicht offene Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung und Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung sind gemäß den §§ 38, 42 bis 44 und 47 bekannt zu machen. (2) Anträge auf Teilnahme können elektronisch oder mittels Telefax gestellt werden. (3) Unternehmern, die auf Grund der Bekanntmachung rechtzeitig Teilnahmeanträge gestellt haben…
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