BundesrechtBundesgesetzeBundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 20122. Teil Vergabeverfahren für Auftraggeber4. Hauptstück Bestimmungen für besondere Aufträge und für besondere Verfahren4. Abschnitt Bestimmungen für den Abschluss von Rahmenvereinbarungen und die Vergabe von Aufträgen auf Grund von Rahmenvereinbarungen§ 129

§ 129Abschluss von Rahmenvereinbarungen

In Kraft seit 28. Februar 2026
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