BVergGVS 2012
Während der Zuschlagsfrist kommt das Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zustande, zu dem der Bieter die schriftliche Verständigung von der Annahme seines Angebotes erhält. Wird die Zuschlagsfrist überschritten, so entsteht das Vertragsverhältnis erst mit der schriftlichen Erklärung des Bieters, dass er den Auftrag annimmt. Zur Abgabe dieser Erklärung ist dem Bieter eine angemessene Frist zu setzen.
§ 109 BVergGVS 2012 · BVergGVS 2012 · Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012
§ 109 Wirksamkeit des Zuschlages
…§ 109. Während der Zuschlagsfrist kommt das Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zustande, zu dem der Bieter die schriftliche Verständigung von der Annahme seines Angebotes erhält. Wird die…
§ 129 Abschluss von Rahmenvereinbarungen
…von zulässigen Angeboten abgegeben wurde. Die maßgeblichen Gründe für die Bewertung der Angebote sind in nachvollziehbarer Form festzuhalten. (4) Die §§ 107 bis 109 gelten mit der Maßgabe, dass bei einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmern in der Zuschlagsentscheidung auch die Merkmale und Vorteile aller erfolgreichen Angebote sowie gegebenenfalls auch…
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