§ 114 Gründe für den Widerruf eines Vergabeverfahrens
In Kraft seit 01. April 2012
Up-to-date
BVergGVS 2012
Gliederung
2. Teil Vergabeverfahren für Auftraggeber
3. Hauptstück Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren
9. Abschnitt Beendigung des Vergabeverfahrens
§ 114 Gründe für den Widerruf eines Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber kann ein Vergabeverfahren widerrufen, wenn dafür sachliche Gründe bestehen.
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