BundesrechtBundesgesetzeBundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 20122. Teil Vergabeverfahren für Auftraggeber3. Hauptstück Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren2. Abschnitt Bekanntmachungen1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen über Bekanntmachungen§ 38

§ 38 Bekanntmachung der beabsichtigten Vergabe von Leistungen

In Kraft seit 01. Oktober 2026
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