(1) Verfahren von Auftraggebern zur Vergabe von Aufträgen erfolgen im Oberschwellenbereich, wenn der geschätzte Auftragswert
1. bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen mindestens 387 000 Euro (Anm. 1) beträgt;
2. bei Bauaufträgen mindestens 4 845 000 Euro (Anm. 2) beträgt.
(2) Verfahren von Auftraggebern zur Vergabe von Aufträgen erfolgen im Unterschwellenbereich, wenn der geschätzte Auftragswert die in Abs. 1 genannten Beträge nicht erreicht.
(______________________
Anm. 1: gemäß K, BGBl. II Nr. 58/2012, ab 1.4.2012: 400 000 Euro
gemäß K, BGBl. II Nr. 513/2013, ab 1.1.2014: 414 000 Euro
gemäß K, BGBl. II Nr. 438/2015, ab 1.1.2016: 418 000 Euro
gemäß K, BGBl. II Nr. 411/2017, ab 1.1.2018: 443 000 Euro
gemäß K, BGBl. II Nr. 358/2019, ab 1.1.2020: 428 000 Euro
gemäß K, BGBl. II Nr. 560/2021, ab 1.1.2022: 431 000 Euro
gemäß K, BGBl. II Nr. 374/2023, ab 1.1.2024: 443 000 Euro
Anm. 2: ab 1.4.2012: 5 00 000 Euro
ab 1.1.2014: 5 186 000 Euro
ab 1.1.2016: 5 225 000 Euro
ab 1.1.2018: 5 548 000 Euro
ab 1.1.2020: 5 350 000 Euro
ab 1.1.2022: 5 382 000 Euro
ab 1.1.2024: 5 538 000 Euro)
Rückverweise
BVergGVS 2012 · Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012
§ 10 Schwellenwerte
…im Unterschwellenbereich, wenn der geschätzte Auftragswert die in Abs. 1 genannten Beträge nicht erreicht. (______________________ Anm. 1: gemäß K, BGBl. II Nr. 58/2012, ab 1.4.2012: 400 000 Euro gemäß K, BGBl. II Nr. 513/2013, ab 1.1.2014: 414 000 Euro gemäß K…
§ 16 Änderung der Schwellen- oder Loswerte
…1) Der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz kann durch Verordnung anstelle der in den §§ 10 Abs. 1, 13 Abs. 4 und 5, 14 Abs. 5 und 6, 30 Abs. 1 und 9, 32 Abs. 2…
§ 12 Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Bauaufträgen
…erforderlichen Waren einzubeziehen, die dem Unternehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. (3) Erreicht oder übersteigt der kumulierte Wert der Lose den in § 10 Abs. 1 Z 2 genannten Schwellenwert, so gelten die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes für die Vergabe von Bauaufträgen im Oberschwellenbereich für die Vergabe aller…
§ 13 Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Lieferaufträgen
…so ist als geschätzter Auftragswert der geschätzte Gesamtwert aller dieser Lose anzusetzen. (4) Erreicht oder übersteigt der kumulierte Wert der Lose den in § 10 Abs. 1 Z 1 genannten Schwellenwert, so gelten die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes für die Vergabe von Lieferaufträgen im Oberschwellenbereich für die Vergabe aller…