BundesrechtBundesgesetzeBundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 20122. Teil Vergabeverfahren für Auftraggeber1. Hauptstück Geltungsbereich, Grundsätze2. Abschnitt Schwellenwerte, Berechnung des geschätzten Leistungswertes§ 12

§ 12Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Bauaufträgen

In Kraft seit 01. März 2016
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