BSVG
Gliederung
ZWEITER TEIL Leistungen
Abschnitt IV Leistungen der Unfallversicherung
3. Unterabschnitt Leistungen im Falle einer körperlichen Schädigung der Versicherten
§ 149i Ruhen der Betriebsrente bei Anstaltspflege
Wird einem Versehrten wegen der Folgen eines Arbeitsunfalles oder wegen einer Berufskrankheit Anstaltspflege aus der Krankenversicherung oder Unfallversicherung gewährt, so ruht während dieser Zeit die auf Grund dieses Versicherungsfalles gebührende Betriebsrente. Das Ruhen tritt jedoch in dem Ausmaß nicht ein, in dem die Rente unmittelbar vor der Anstaltspflege gebührte. Eine für die Zeit eines Ruhens zu Unrecht bezogene Betriebsrente ist bei Wiederaufnahme der Rentenzahlung nach Wegfall des Ruhensgrundes der gebührenden Rente anzurechnen.
§ 149i BSVG · BSVG · Bauern-Sozialversicherungsgesetz
§ 149i Ruhen der Betriebsrente bei Anstaltspflege
…§ 149i. Wird einem Versehrten wegen der Folgen eines Arbeitsunfalles oder wegen einer Berufskrankheit Anstaltspflege aus der Krankenversicherung oder Unfallversicherung gewährt, so ruht während dieser Zeit die…
§ 148a Leistungen
…Beistellung von Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln ( § 149c ); f) Versehrtengeld ( § 149g ); g) Betriebsrente ( §§ 149d bis 149f und 149i bis 149l ); h) Übergangsrente ( § 149h ); i) Integritätsabgeltung ( § 149m ). 2. im Falle des durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursachten Todes des…
§ 149g Versehrtengeld aus der Unfallversicherung
…ab 1. Jänner eines jeden Jahres der unter Bedachtnahme auf § 47 mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor ( § 45 ) vervielfachte Betrag. § 149i ist anzuwenden. (3) Anstelle eines Versehrtengeldes nach Abs. 1 wird unter der alleinigen Voraussetzung einer nach einem Jahr nach Eintritt des Versicherungsfalles ausschließlich aus…
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