§ 2 Sprachliche Gleichbehandlung
In Kraft seit 01. Juli 1993
Up-to-date
§ 2 Sprachliche Gleichbehandlung — BPGG
Soweit im folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden