BundesrechtBundesgesetzeBewertungsgesetz 1955ZWEITER TEIL. Besondere Bewertungsvorschriften.ERSTER ABSCHNITT. Einheitsbewertung.§ 25

§ 25Abrundung der Einheitswerte und Nichtfeststellung geringfügiger Einheitswerte

In Kraft seit 27. Juni 2001
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