Die Beamtin oder der Beamte, die oder der gemäß § 53 Abs. 1 im guten Glauben den begründeten Verdacht einer in § 4 Abs. 1 BAK G genannten strafbaren Handlung meldet oder einen Hinweis gemäß dem HSchG gibt, darf durch die Vertreterin oder den Vertreter des Dienstgebers als Reaktion auf eine solche Meldung oder Hinweisgebung nicht benachteiligt werden. Dasselbe gilt, wenn die Beamtin oder der Beamte von ihrem oder seinem Melderecht gemäß § 5 Abs. 3 BAK G oder von ihrem oder seinem Recht auf Hinweisgebung gemäß § 6 HSchG an die gemäß § 12 HSchG zuständige interne Stelle oder an die gemäß § 15 Abs. 1 und 3 HSchG zuständige externe Stelle oder gemäß § 14 Abs. 2 HSchG Gebrauch macht. Das 4. Hauptstück des HSchG ist sinngemäß auf Personen im Zusammenhang mit Meldungen oder Hinweisgebungen nach diesem Paragraphen anzuwenden.
Rückverweise
BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 46 Geheimhaltung
…weder die oder der Beschuldigte noch die Disziplinarbehörde oder die Disziplinaranwältin oder der Disziplinaranwalt zur Geheimhaltung verpflichtet. (6) Eine Meldung oder Hinweisgebung gemäß § 53a zweiter Satz unterliegt nicht der Pflicht zur Geheimhaltung und stellt keine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 4 des Informationssicherheitsgesetzes – InfoSiG, BGBl. I…
§ 57 Gutachten
…Aufgaben im Zusammenhang stehen, der Genehmigung ihrer oder seiner Dienstbehörde, es sei denn, das Gutachten wird im Zuge einer Meldung oder Hinweisgebung gemäß § 53a zweiter Satz abgegeben. Die Genehmigung ist zu verweigern, wenn nach Gegenstand und Zweck des Gutachtens dienstliche Interessen gefährdet werden.…
§ 53 Meldepflichten
…bekanntzugeben. (1d) Die Meldepflicht gemäß Abs. 1 gilt als erfüllt, wenn durch die Beamtin oder den Beamten eine Meldung oder Hinweisgebung gemäß § 53a erfolgt ist. (1e) Die Leiterin oder der Leiter der gemäß § 12 des HinweisgeberInnenschutzgesetzes – HSchG, BGBl. I Nr. 6/2023, zuständigen…
§ 54 Dienstweg
…und auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und 4. Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof und Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof. (4) Meldungen und Hinweisgebungen gemäß § 53a zweiter Satz können ohne Einhaltung des Dienstweges eingebracht werden.…