BDG 1979
Gliederung
(1) Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 75c Abs. 1 Z 2 oder 3 kann die regelmäßige Wochendienstzeit der Beamtin oder des Beamten auf ihren oder seinen Antrag für mindestens einen Monat und höchstens drei Monate bis auf ein Viertel des für eine Vollbeschäftigung vorgesehenen Ausmaßes herabgesetzt werden (Pflegeteilzeit), wenn keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen. Wird Pflegeteilzeit nicht gewährt, ist dies schriftlich zu begründen. § 50c ist anzuwenden.
(2) Eine Pflegeteilzeit ist für jede zu betreuende Angehörige oder jeden zu betreuenden Angehörigen grundsätzlich nur einmal zulässig. Bei einer Erhöhung des Pflegebedarfs um zumindest eine Pflegegeldstufe (§ 9 Abs. 4 Bundespflegegeldgesetz – BPGG, BGBl. Nr. 110/1993) ist jedoch einmalig eine neuerliche Gewährung einer Pflegeteilzeit auf Antrag zulässig.
(3) Die Dienstbehörde kann auf Antrag der Beamtin oder des Beamten die vorzeitige Rückkehr zur ursprünglichen regelmäßigen Wochendienstzeit verfügen bei
1. Aufnahme in stationäre Pflege oder Betreuung in Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen,
2. nicht nur vorübergehender Übernahme der Pflege oder Betreuung durch eine andere Betreuungsperson sowie
3. Tod
der oder des nahen Angehörigen.
§ 50e BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 50e Pflegeteilzeit
…§ 50e. (1) Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 75c Abs. 1 Z 2 oder 3 kann die regelmäßige Wochendienstzeit der Beamtin oder des…
§ 10 Provisorisches Dienstverhältnis
…Telearbeit nach § 36a, 2. einer Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes nach § 50b, 3. einer Pflegeteilzeit nach § 50e, 4. einer zulässigen Nebenbeschäftigung nach § 56, 5. eines Frühkarenzurlaubes nach § 75d oder 6. einer Pflegefreistellung nach § 76 gekündigt werden…
§ 37 Nebentätigkeit
…ausübt, deren Anteile ganz oder teilweise im Eigentum des Bundes stehen. (3) Der Beamte, 1. dessen regelmäßige Wochendienstzeit nach den §§ 50a, 50b, 50e, 50f oder 50g herabgesetzt worden ist oder 2. der eine Teilzeitbeschäftigung nach dem MSchG oder nach dem VKG in Anspruch nimmt, (Anm.: Z 3…
§ 48 Dienstplan
… 3a Z 1 und 2 angeführte Stundenausmaß ändert sich im Falle einer 1. Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit gemäß §§ 50a, 50b, 50e, 50f oder 50g, 2. Teilzeitbeschäftigung nach dem MSchG oder VKG oder 3. Dienstfreistellung gemäß § 17 Abs. 1, § 78a oder §…
§ 2 LLVG · LLVG · Land- und forstwirtschaftliches Landesvertragslehrpersonengesetz
§ 2 Anwendungsbereich
…Dienstrechtsgesetzes 1979 - BDG 1979 , BGBl. Nr. 333, sind auf Landesvertragslehrpersonen nicht anzuwenden. (7) Soweit die Bestimmungen der §§ 50a bis 50e BDG 1979 über die Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit gemäß § 20 VBG für Vertragsbedienstete gelten, sind sie auf Landesvertragslehrpersonen mit den Abweichungen anzuwenden, die sich aus…
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