(1) Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 75c Abs. 1 Z 2 oder 3 kann die regelmäßige Wochendienstzeit der Beamtin oder des Beamten auf ihren oder seinen Antrag für mindestens einen Monat und höchstens drei Monate bis auf ein Viertel des für eine Vollbeschäftigung vorgesehenen Ausmaßes herabgesetzt werden (Pflegeteilzeit), wenn keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen. Wird Pflegeteilzeit nicht gewährt, ist dies schriftlich zu begründen. § 50c ist anzuwenden.
(2) Eine Pflegeteilzeit ist für jede zu betreuende Angehörige oder jeden zu betreuenden Angehörigen grundsätzlich nur einmal zulässig. Bei einer Erhöhung des Pflegebedarfs um zumindest eine Pflegegeldstufe (§ 9 Abs. 4 Bundespflegegeldgesetz – BPGG, BGBl. Nr. 110/1993) ist jedoch einmalig eine neuerliche Gewährung einer Pflegeteilzeit auf Antrag zulässig.
(3) Die Dienstbehörde kann auf Antrag der Beamtin oder des Beamten die vorzeitige Rückkehr zur ursprünglichen regelmäßigen Wochendienstzeit verfügen bei
1. Aufnahme in stationäre Pflege oder Betreuung in Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen,
2. nicht nur vorübergehender Übernahme der Pflege oder Betreuung durch eine andere Betreuungsperson sowie
3. Tod
der oder des nahen Angehörigen.
Rückverweise
PG 1965 · Pensionsgesetz 1965
§ 4 Ruhegenußberechnungsgrundlage
…der jeweiligen Aufwertungszahl (§ 108a Abs. 1 ASVG) vervielfachte Betrag. (2c) Die Beitragsgrundlage für Kalendermonate, in denen die regelmäßige Wochendienstzeit nach § 50e BDG 1979 herabgesetzt ist, erhöht sich um die Beitragsgrundlage gemäß § 44 Abs. 1 Z 19 ASVG, sofern ein aliquotes Pflegekarenzgeld nach § …
VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 29m Sonstige Rechte
…der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes nach § 50b BDG 1979 in Verbindung mit § 20, eine Pflegeteilzeit nach § 50e BDG 1979 in Verbindung mit § 20, einen Frühkarenzurlaub nach § 29o oder eine Pflegefreistellung nach § 29f beantragt oder in Anspruch nimmt, darf…
§ 28b Ansprüche bei Beendigung des Dienstverhältnisses
…erreichten besoldungsrechtlichen Stellung auszugehen. Für bereits verfallenen Erholungsurlaub gebührt keine Ersatzleistung. (6) Endet das Dienstverhältnis während einer Teilzeitbeschäftigung gemäß MSchG oder VKG oder § 50e BDG 1979 durch 1. Entlassung ohne Verschulden des Vertragsbediensteten, 2. begründeten vorzeitigen Austritt des Vertragsbediensteten, 3. Kündigung durch den Dienstgeber oder 4. einvernehmliche Auflösung, ist der Berechnung…
§ 32 Kündigung
…Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes nach § 50b BDG 1979 iVm § 20, 3. einer Pflegeteilzeit nach § 50e BDG 1979 in Verbindung mit § 20, 4. einer zulässigen Nebenbeschäftigung nach § 56 BDG 1979 in Verbindung mit § 5 Abs. …
§ 84 Abfertigung
…des Dienstverhältnisses gebührenden Monatsentgeltes. (4a) Wird das Dienstverhältnis während einer Teilzeitbeschäftigung nach dem MSchG oder VKG, gemäß § 20 in Verbindung mit § 50e BDG 1979 oder gemäß § 20c infolge Kündigung durch den Dienstgeber, unverschuldete Entlassung, begründeten Austritt oder einvernehmlich beendet, so ist bei der Ermittlung des für die…
BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 79b Sonstige Rechte
…oder eine Telearbeit nach § 36a, eine Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes nach § 50b, eine Pflegeteilzeit nach § 50e, einen Frühkarenzurlaub nach § 75d oder eine Pflegefreistellung nach § 76 beantragt oder in Anspruch nimmt, darf deswegen durch die Vertreterin oder den…
§ 10 Provisorisches Dienstverhältnis
…Telearbeit nach § 36a, 2. einer Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes nach § 50b, 3. einer Pflegeteilzeit nach § 50e, 4. einer zulässigen Nebenbeschäftigung nach § 56, 5. eines Frühkarenzurlaubes nach § 75d oder 6. einer Pflegefreistellung nach § 76 gekündigt werden…