BDG 1979
Gliederung
ALLGEMEINER TEIL
5. Abschnitt DIENSTPFLICHTEN DES BEAMTEN
1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen
§ 45b Teamarbeitsbesprechung
(1) Jeweils nach Abschluß der einzelnen Mitarbeitergespräche ist mit allen Mitgliedern der Organisationseinheit eine Teamarbeitsbesprechung durchzuführen.
(2) Gegenstand dieser Besprechung sind notwendige oder zweckmäßige Maßnahmen zur Erhaltung oder zur Verbesserung der Leistung der Organisationseinheit, wie etwa die Qualität des Informationsflusses und der Koordination, oder Änderungen der internen Geschäftseinteilung oder benötigte Sachbehelfe usw.
(3) Die notwendigen oder zweckmäßigen Maßnahmen sind schriftlich festzuhalten. Soweit diese Maßnahmen nicht von den Mitgliedern selbst gesetzt werden können, sind sie schriftlich dem nächsthöheren Vorgesetzten zur weiteren Veranlassung bekanntzugeben.
§ 45b BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 45b Teamarbeitsbesprechung
…§ 45b. (1) Jeweils nach Abschluß der einzelnen Mitarbeitergespräche ist mit allen Mitgliedern der Organisationseinheit eine Teamarbeitsbesprechung durchzuführen. (2) Gegenstand dieser Besprechung sind notwendige oder zweckmäßige Maßnahmen…
§ 213d Mitarbeitergespräch und Teamarbeitsbesprechung
…§ 213d. Die §§ 45a und 45b sind auf Lehrer nicht anzuwenden.…
§ 200l Sonderbestimmungen
…auch private Pädagogische Hochschulen, Studiengänge, Hochschullehrgänge oder Lehrgänge gemäß § 4 Hochschulgesetz 2005 in Betracht kommen; 2. die §§ 45a und 45b (Mitarbeitergespräch, Teamarbeitsbesprechung) mit der Maßgabe, dass als Vorgesetzte oder Vorgesetzter je nach organisatorischer Zuordnung neben der Institutsleiterin oder dem Institutsleiter auch die Vizerektorin, der Vizerektor…
§ 48n VBG · VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 48n Sonderbestimmungen
…2) Auf die Vertragshochschullehrperson sind mit folgenden Maßgaben anzuwenden: 1. § 5 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 45a und 45b BDG 1979 (Mitarbeitergespräch, Teamarbeitsbesprechung) mit der Maßgabe, dass als Vorgesetzte oder Vorgesetzter je nach organisatorischer Zuordnung neben der Institutsleiterin oder dem Institutsleiter auch die Vizerektorin, der Vizerektor…
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