(1) Der Besetzung einer freien Planstelle für eine leitende Funktion hat ein Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren voranzugehen.
(2) Leitende Funktionen im Sinne des Abs. 1 sind die
1. einer Schulcluster-Leitung,
2. einer Leiterin oder eines Leiters an Schulen, die mindestens zehn Vollbeschäftigungsäquivalente aufweisen (§ 40a Abs. 17 VBG),
3. einer Abteilungsvorstehung, einer Fachvorstehung und einer Erziehungsleitung.
BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 207 Ausschreibungspflicht
…5. Unterabschnitt Ausschreibung und Besetzung von Planstellen für leitende Funktionen Ausschreibungspflicht § 207. (1) Der Besetzung einer freien Planstelle für eine leitende Funktion hat ein Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren voranzugehen. (2) Leitende Funktionen im Sinne des Abs. 1…
§ 207j Leitende Funktionen an land- und forstwirtschaftlichen Bundeslehranstalten
…§ 207j. Für Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren betreffend die Besetzung von Planstellen für leitende Funktionen an land- und forstwirtschaftlichen Bundeslehranstalten sind die §§ 207 bis 207i und § 207m mit den Maßgaben anzuwenden, dass 1. an die Stelle der Bildungsdirektorin oder des Bildungsdirektors die Bundesministerin oder der Bundesminister…
§ 236a Versetzung in den Ruhestand und Wiederaufnahme in den Dienststand
…Abs. 1 Z 2 in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 1995 geltenden Fassung oder 2. im Fall des § 207 in der bis zum Ablauf des 31. August 1996 geltenden Fassung seine Dienstfähigkeit wieder erlangt hat. Ein Ansuchen des Beamten ist nicht erforderlich. §…
§ 203 Ausschreibungspflicht
…1989 oder auf Grund eines gleichartigen Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahrens erlangt hat, 4. der Besetzung der Planstelle ein Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren nach den §§ 207 bis 207i voranzugehen hat. (3) Die Schulleitung ist von einer in Aussicht genommenen Versetzung oder Dienstzuteilung einer Lehrperson an die Schule in Kenntnis zu setzen…
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