BundesrechtBundesgesetzeBeamten-Dienstrechtsgesetz 1979ALLGEMEINER TEIL2. Abschnitt DIENSTVERHÄLTNIS§ 17

§ 17 Dienstfreistellung und Außerdienststellung wegen Ausübung des Mandates im Nationalrat, im Bundesrat oder in einem Landtag

In Kraft seit 28. Dezember 2019
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§ 17 Dienstfreistellung und Außerdienststellung wegen Ausübung des Mandates im Nationalrat, im Bundesrat oder in einem Landtag — BDG 1979 | GesetzeFinden.at