BDG 1979
Gliederung
BESONDERER TEIL
3. Abschnitt MILITÄRISCHER DIENST
§ 172b Amtstitel
Als Amtstitel ist „Außerordentlicher Universitätsprofessor“ vorgesehen.
…Antragsteller nicht Normadressaten der bekämpften Bestimmung und daher nicht antragslegitimiert seien. Darüber hinaus stehe ihnen - im Wege eines Antrages auf Verleihung des Amtstitels gemäß §172b BDG 1979 - auch ein zumutbarer Umweg offen; zudem ändere eine allfällige Aufhebung der angefochtenen Bestimmung nichts an deren Rechtsstellung. II. Der Antrag ist unzulässig. 1. Gemäß Art140…
Zurückweisung des Individualantrags habilitierter Mediziner auf Aufhebung des §172b BDG 1979 idF BGBl I 127/1999. Die Antragsteller sind keinesfalls Normadressaten der genannten Gesetzesbestimmung. Vielmehr bestimmt §172b BDG 1979 im Kontext einer beamten-dienstrechtlichen Regelung…
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