Die §§ 91 Abs. 1, 92 bis 97, 103 und 105 bis 135 sind auf die dem Anwendungsbereich des HDG 2014 unterliegenden Militärpersonen nicht anzuwenden.
BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 152d Disziplinarrecht
…Disziplinarrecht § 152d. Die §§ 91 Abs. 1, 92 bis 97, 103 und 105 bis 135 sind auf die dem Anwendungsbereich des HDG 2014…
…der vom Beschwerdeführer eingebrachten Revision (Anm. BVwG: siehe oben I.1.) entscheiden werde. Im Gegensatz zu § 118 Abs. 2 BDG 1979 sei gemäß § 152d BDG 1979 für den Bereich des Heeresdisziplinarrechts eine ex lege Einstellung von Disziplinarverfahren, mit Ausnahme der Kommandantenverfahren, nicht vorgesehen. Gegen diesen Bescheid wurde rechtzeitig Beschwerde erhoben und…
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