Die §§ 91 Abs. 1, 92 bis 97, 103 und 105 bis 135 sind auf die dem Anwendungsbereich des HDG 2014 unterliegenden Militärpersonen nicht anzuwenden.
Rückverweise
…der vom Beschwerdeführer eingebrachten Revision (Anm. BVwG: siehe oben I.1.) entscheiden werde. Im Gegensatz zu § 118 Abs. 2 BDG 1979 sei gemäß § 152d BDG 1979 für den Bereich des Heeresdisziplinarrechts eine ex lege Einstellung von Disziplinarverfahren, mit Ausnahme der Kommandantenverfahren, nicht vorgesehen. Gegen diesen Bescheid wurde rechtzeitig Beschwerde erhoben und…