(1) Dieses Bundesgesetz ist auf alle Bediensteten anzuwenden, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehen. Sie werden im folgenden als „Beamte“ bezeichnet.
(2) Auf die im Art. I des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes (RStDG), BGBl. Nr. 305/1961, angeführten Richteramtsanwärter und Richter ist dieses Bundesgesetz nicht anzuwenden.
(3) Auf die im Art. IIa RStDG angeführten Staatsanwälte ist dieses Bundesgesetz nur anzuwenden, soweit dies ausdrücklich bestimmt wird.
§ 1 BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 1
…§ 1. (1) Dieses Bundesgesetz ist auf alle Bediensteten anzuwenden, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehen. Sie werden im folgenden als „Beamte“…
§ 75 Karenzurlaub
…oder im Einvernehmen mit der Republik Österreich bestellt wird oder 2. wenn die Ernennungserfordernisse gemäß Z 1.12 oder Z 1.12a der Anlage 1 zum BDG 1979 nicht erfüllt werden: die oder der im Rahmen eines vertraglichen Dienstverhältnisses zum Bund zur Bildungsdirektorin oder zum Bildungsdirektor gemäß § 7 des Bundesgesetzes über…
Art. 6 Artikel VI
…§ 178 BDG 1979 ) überzuleiten, wenn er spätestens mit Ablauf seines zeitlich befristeten Dienstverhältnisses die in Z 21.2 und 21.4 der Anlage 1 zum BDG 1979 angeführten Erfordernisse erfüllt, oder 2. in das provisorische Dienstverhältnis ( § 177 BDG 1979 ) überzuleiten, wenn er spätestens mit Ablauf seines zeitlich befristeten Dienstverhältnisses…
§ 280 Datenverarbeitung
…§ 280. (1) Die Leiterinnen und Leiter der Zentralstellen sind als jeweils Verantwortlicher gemäß Art. 4 Z 7 DSGVO für den Wirkungsbereich des jeweiligen Ressorts ermächtigt…
Art. 2a RStDG · RStDG · Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz
Art. 2a Artikel IIa
…2. Teil, 4. im 3. Teil § 170b sowie 5. der 6. und 7. Teil. (3) Im Sinne des § 1 Abs. 3 Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 – BDG 1979 , BGBl. Nr. 333/1979, gelten für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Allgemeine Teil des BDG 1979 mit Ausnahme der §§ …
§ 119a LDG 1984 · LDG 1984 · Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz
§ 119a Datenverarbeitung
…oder die Aufnahme in ein solches Rechtsverhältnis anstreben, 2. an Pflichtschulen im Rahmen eines Dienstverhältnisses zum Bund als Bundeslehrpersonen gemäß § 1 Abs. 1 BDG 1979 oder als Bundesvertragslehrpersonen gemäß § 1 Abs. 1 Vertragsbedienstetengesetz 1948 – VBG , BGBl. Nr. 86/1948, verwendet werden, verwendet worden sind…
§ 119h LLDG 1985 · LLDG 1985 · Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz
§ 119h Datenverarbeitung
…solches Rechtsverhältnis anstreben, 2. an land- und forstwirtschaftlichen Fach- und Berufsschulen im Rahmen eines Dienstverhältnisses zum Bund als Bundeslehrpersonen gemäß § 1 Abs. 1 BDG 1979 oder als Bundesvertragslehrpersonen gemäß § 1 Abs. 1 Vertragsbedienstetengesetz 1948 – VBG , BGBl. Nr. 86/1948, verwendet werden, verwendet worden sind…
Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“
§ 11 Überleitung von Beamten/Beamtinnen
…1) Beamte/Beamtinnen (§ 1 Abs. 1 BDG 1979) des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, die am 31.12.2005 zumindest überwiegend Aufgaben besorgen, die der Gesellschaft übertragen sind, werden mit 1.1.2006 für die…
§ 22 WaStG · WaStG · Wasserstraßengesetz
§ 22 Beamte
…4. Abschnitt: Überleitung der Bediensteten Beamte § 22. (1) Beamte (§ 1 Abs. 1 BDG 1979), die am Tag vor dem Entstehen der Gesellschaft der Wasserstraßendirektion angehören, sind innerhalb von drei Monaten ab Entstehen der Gesellschaft für die Dauer ihres Dienststandes…
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