Ist ungeklärt, welcher der im § 3 genannten Rehabilitationsträger zuständig ist, hat jener Rehabilitationsträger, der mit der Durchführung der Rehabilitation zuerst befaßt ist, den zuständigen Rehabilitationsträger zu ermitteln. Im übrigen ist nach § 4 Abs. 2 vorzugehen.
Art. 6 BBG · BBG · Bundesbehindertengesetz
Art. 6 Artikel VI
… 1 der Bundesminister für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen; 5. hinsichtlich Art. I § 48 die Bundesregierung; 6. hinsichtlich Art. I §§ 49 und 50 der Bundesminister für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und…
§ 6 Zuständigkeit
…§ 6. Ist ungeklärt, welcher der im § 3 genannten Rehabilitationsträger zuständig ist, hat jener Rehabilitationsträger, der mit der Durchführung der Rehabilitation zuerst befaßt ist, den…
§ 56 Vollziehung
…Bundesminister für Finanzen und für Justiz; (Anm.: Z 5 aufgehoben durch Art. 1 Z 69, BGBl. I Nr. 98/2024) 6. hinsichtlich § 48 der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz; 7. hinsichtlich des…
§ 13c Bestellung und Besoldung des Behindertenanwalts oder der Behindertenanwältin
…einer Behindertenanwältin die Funktion unter sinngemäßer Anwendung der §§ 1 und 5 Abs. 2, 2a, 3, 4 und 8 sowie § 6 des Bundesgesetzes vom 25. Jänner 1989 über die Ausschreibung bestimmter Funktionen und Arbeitsplätze sowie die Besetzung von Planstellen im Bundesdienst und über die…
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