(1) Abgabepflichtiger im Sinne dieses Bundesgesetzes ist, wer nach den Abgabenvorschriften als Abgabenschuldner in Betracht kommt.
(2) Die für die Abgabepflichtigen getroffenen Anordnungen gelten, soweit nicht anderes bestimmt ist, sinngemäß auch für die kraft abgabenrechtlicher Vorschriften persönlich für eine Abgabe Haftenden.
Rückverweise
Abgabenrechtliche Sondermaßnahmen für Opfer von Naturkatastrophen
§ 1
…Folge von Katastrophen (insbesondere Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung und Lawinen) Zahlungsfristen oder Fristen zur Einreichung von Abgabenerklärungen versäumt, so ist auf Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77 BAO) von 1. der Festsetzung von a) Säumniszuschlägen (§ 217 BAO), b) Verspätungszuschlägen (§ 135 BAO); 2. der Geltendmachung von Terminverlusten (§ 230…
ZollR-DG · Zollrechts-Durchführungsgesetz
§ 23 Führung von Aufzeichnungen
…1) Unbeschadet Art. 51 des Zollkodex treffen Personen, 1. die im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit als Abgabepflichtige oder Haftende (§ 77 BAO) hinsichtlich von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben in Betracht kommen oder sonst am Warenverkehr über die Grenze des Anwendungsgebietes hinsichtlich der der zollamtlichen Überwachung unterliegenden Waren beteiligt…
BAO · Bundesabgabenordnung
§ 78
…1) Partei im Abgabenverfahren ist der Abgabepflichtige (§ 77), im Beschwerdeverfahren auch jeder, der eine Beschwerde einbringt (Beschwerdeführer), einem Beschwerdeverfahren beigetreten ist (§§ 257 bis 259) oder, ohne Beschwerdeführer zu sein, einen…
§ 131
…in Kraft gesetzt werden. Solche Erleichterungen sind nur zulässig: 1. für Umsätze bis jeweils 30 000 Euro pro Kalenderjahr und Abgabepflichtigem (§ 77 Abs. 1), die ausgeführt werden a) von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten, jedoch nicht in oder…
§ 216
…der Gebarung (§ 213) sowie darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, auf Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77) abzusprechen. Ein solcher Antrag ist nur innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die betreffende Verbuchung erfolgt ist oder erfolgen hätte müssen…
§ 118 Auskunftsbescheid
…4. dem Umsatzsteuerrecht, 5. dem Vorliegen von Missbrauch (§ 22). (3) Zur Stellung des Antrages (Abs. 1) befugt sind: a) Abgabepflichtige (§ 77), b) Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit für Feststellungen (§§ 185 ff), c) wenn der dem Antrag zugrunde liegende Sachverhalt durch eine im…