B-GlBG
Gliederung
I. Teil Gleichbehandlung
1. Hauptstück Gleichstellung und Gleichbehandlung aufgrund des Geschlechts
2. Abschnitt Besondere Fördermaßnahmen für Frauen
§ 11d Vorrang bei der Aus- und Weiterbildung
Frauen sind zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die zur Übernahme höherwertiger Verwendungen (Funktionen) qualifizieren, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes vorrangig zuzulassen.
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Justiz für den Zeitraum bis 31. Dezember 2030
§ 7 Vorrang bei der Aus- und Weiterbildung
…2) Frauen sind zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die zur Übernahme höherwertiger Verwendungen (Funktionen) qualifizieren, entsprechend den Vorgaben dieses Frauenförderungsplanes vorrangig zuzulassen (§ 11d B-GlBG). Das gilt insbesondere auch für Justizverwaltungsschulungen, -seminare und -lehrgänge. Auf diese Förderungsmaßnahme ist bereits in der Ausschreibung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen hinzuweisen. Entscheidungen über die…
§ 14 Aus- und Weiterbildung, beruflicher Aufstieg, Wiederholung der Ausschreibung
…sind zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die zur Übernahme höherwertiger Verwendungen (Funktionen) im Exekutivdienst qualifizieren, entsprechend den Vorgaben dieses Frauenförderungsplanes vorrangig zuzulassen (§ 11d B-GlBG). Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, die Dienstführende für die Funktion E2a/2 sowie höherwertige Funktionen qualifizieren, sollen nur mit einem Frauenanteil von mindestens 20% durchgeführt werden. Für…
Frauenförderungsplan der Volksanwaltschaft
§ 8 Weitere Maßnahmen
…zu ermutigen und konkrete Ausbildungsschritte vorzuschlagen. Die Information hat nachweislich (z. B. im Rahmen des Mitarbeiterinnen- bzw. Mitarbeitergesprächs) zu erfolgen. (2) Gemäß § 11d B-GlBG sind Frauen zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die zur Übernahme höherwertiger Verwendungen (Funktionen) qualifizieren, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes vorrangig zuzulassen. (3) Teilzeitbeschäftigten ist…
Frauenförderungsplan der Präsidentschaftskanzlei
§ 9 Weitere Maßnahmen
…zu ermutigen und konkrete Ausbildungsschritte vorzuschlagen. Die Information hat nachweislich (z. B. im Rahmen des Mitarbeiterinnen- bzw. Mitarbeitergesprächs) zu erfolgen. (2) Gemäß § 11d B-GlBG sind Frauen zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die zur Übernahme höherwertiger Verwendungen (Funktionen) qualifizieren, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes vorrangig zuzulassen. (3) Die Teilnahme…
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