B479/75—VfGH Rechtssatz
28. Juni 1977
die Zustellung an den Bf. durch ein Organ der Gemeinde Dölsach versucht wurde, der Bf. jedoch die Annahme der Kundmachung ausdrücklich verweigert hat. Gemäß § 27 AVG 1950 ist ein Schriftstück, dessen Annahme von einer Person, der gültig zugestellt werden kann, verweigert wird, am Zustellungsorte zurückzulassen oder, falls dies nicht möglich ist…