40R320/98z—LG für ZRS Wien Entscheidung
04. August 1998
…Schriftstückes nicht verweigert wurde. Abs 2: In Ermangelung einer Wohnung (gewerbliche Betriebsstätte, Geschäftsraum, Arbeitsplatz) können Zustellungen vorgenommen werden, wo der Empfänger angetroffen wird." In § 23 AVG wurde die Ersatzzustellung folgendermaßen geregelt: "Abs 1: Wird der Empfänger in der Wohnung (Kanzlei, gewerbliche Betriebsstätte, Geschäftsraum, Arbeitsplatz) nicht angetroffen, so kann an jeden daselbst…