BundesrechtBundesgesetzeAsylgesetz 20054. Hauptstück Asylverfahrensrecht5. Abschnitt Sonderbestimmungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit§ 40

§ 40Hinderung an der Einreise, Zurückweisung und Zurückschiebung

In Kraft seit 12. Juni 2026
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