Abweichend von Art. 10 der Verfahrensverordnung kommt einem Fremden, der gemäß § 38 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, erst mit Einreichung des Antrages (§ 17 Abs. 2) ein Recht auf Verbleib zu.
§ 39 AsylG 2005 · AsylG 2005 · Asylgesetz 2005
§ 39 Recht auf Verbleib
…§ 39. Abweichend von Art. 10 der Verfahrensverordnung kommt einem Fremden, der gemäß § 38 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, erst…
§ 40 Hinderung an der Einreise, Zurückweisung und Zurückschiebung
…§ 40. (1) Auf Fremde, die einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben und denen gemäß § 39 kein Recht auf Verbleib zukommt, ist das 6. Hauptstück des FPG anwendbar. (2) Eine Hinderung an der Einreise, eine Zurückweisung ( § 41 FPG…
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