AsylG 2005
Gliederung
4. Hauptstück Asylverfahrensrecht
1. Abschnitt Allgemeines Asylverfahren
§ 25 Gegenstandslosigkeit von Anträgen
Ein Antrag auf internationalen Schutz ist als gegenstandslos abzulegen, wenn er schriftlich gestellt wurde.
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