ASVG
Gliederung
ERSTER TEIL. Allgemeine Bestimmungen.
ABSCHNITT II. Umfang der Versicherung.
1. UNTERABSCHNITT. Pflichtversicherung.
§ 9 Einbeziehung in die Krankenversicherung im Verordnungsweg.
Das Bundesministerium für soziale Verwaltung kann nach Anhörung der in Betracht kommenden Interessenvertretungen und des Dachverbandes Gruppen von Personen, die keinem Erwerbe nachgehen oder als Grenzgänger in einem benachbarten Staat unselbständig erwerbstätig sind und einer gesetzlichen Pflichtversicherung für den Fall der Krankheit nicht unterliegen, aber eines Versicherungsschutzes bedürfen, durch Verordnung in die Krankenversicherung nach diesem Bundesgesetz einbeziehen, wenn der Einbeziehung nicht öffentliche Rücksichten vom Gesichtspunkt der Sozialversicherung entgegenstehen. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates.
§ 9 ASVG · ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 9 Einbeziehung in die Krankenversicherung im Verordnungsweg.
…§ 9. Das Bundesministerium für soziale Verwaltung kann nach Anhörung der in Betracht kommenden Interessenvertretungen und des Dachverbandes Gruppen von Personen, die keinem Erwerbe nachgehen oder als…
§ 10 Beginn der Pflichtversicherung.
…5 Abs. 2 , der in § 4 Abs. 4 bezeichneten Personen, ferner der gemäß § 4 Abs. 1 Z 9, 10 und 13 Pflichtversicherten, der gemäß § 4 Abs. 1 Z. 3 pflichtversicherten, nicht als Dienstnehmer beschäftigten Personen, der in einem Lehr…
§ 509 Einbeziehung von bisher durch Gewährung der Krankenpflege betreuten Personen in die Krankenversicherung.
…von Anordnungen, die nach bisherigen Rechtsvorschriften erlassen worden sind, die Krankenpflege zu übernehmen hatten, gelten mit dem 1. Jänner 1956 als gemäß § 9 in die Krankenversicherung einbezogen. Für die Durchführung der Krankenversicherung dieser Personen gelten die Vorschriften des § 10 Abs. 5 , des § 12…
§ 30c Wahrnehmung trägerübergreifender Verwaltungsaufgaben
…§ 30c. (1) Zur Wahrnehmung trägerübergreifender Verwaltungsaufgaben gehören: 1. die Vergabe von einheitlichen Versicherungsnummern und deren Verknüpfung mit dem entsprechenden bereichsspezifischen Personenkennzeichen ( § 9 des E Government-Gesetzes, BGBl. I Nr. 10/2004) zur Verwaltung personenbezogener Daten im Rahmen der der Sozialversicherung gesetzlich übertragenen Aufgaben; 2. a…
§ 11 K-GrvG · K-GrvG · Kärntner Grundversorgungsgesetz - K-GrvG
§ 11 § 11
…1991 ( SPG ), BGBl. Nr. 566/1991, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2024; 10. Verordnung über die Durchführung der Krankenversicherung für die gemäß § 9 ASVG in die Krankenversicherung einbezogenen Personen, BGBl. Nr. 420/1969, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 47/2025. (3) Verweisungen auf Vorschriften der Europäischen Union sind…
Krankenversicherung für Personen gemäß § 9 ASVG
§ 1 Personenkreis
…§ 1. Nachstehend bezeichnete Gruppen von Personen sind gemäß § 9 ASVG . in die Krankenversicherung einbezogen, wenn diese Personen ihren Wohnsitz im Inland haben und nicht schon nach anderer gesetzlicher Vorschrift in der Krankenversicherung pflichtversichert sind: 1…
Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG (Bund – Länder)
Art. 9 Artikel 9
…7 Abs. 2 letzter Satz pro Person und Tag € 130,-- 8. für die Krankenversicherung maximal in Höhe des gemäß §§ 9 und 51 ASVG jeweils festgesetzten Beitragssatzes (derzeit 7,3 % inklusive Zusatzbetrag). 9. für Information, Beratung und soziale Betreuung (exkl. Dolmetscherkosten) nach einem maximalen Betreuerschlüssel von 1:140 10…
§ 18 NÖ SAG · NÖ SAG · NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz
§ 18 Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung
…Gesundheitskasse beanspruchen können. (2) Das Land stellt die Leistungen nach Abs. 1 durch Übernahme der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für die nach § 9 ASVG in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogenen Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Sozialhilfe sicher. Die vom Land zu entrichtenden Krankenversicherungsbeiträge entsprechen der Höhe, wie sie von…
§ 16 Bgld. SUG · Bgld. SUG · Burgenländisches Sozialunterstützungsgesetz
§ 16 Hilfe durch Einbeziehung in die Krankenversicherung
…Österreichischen Gesundheitskasse für die Versicherung Sorge zu tragen. (2) Leistungen nach Abs. 1 sind durch Übernahme der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nach § 9 ASVG sicherzustellen.…
Salzburger Gemeindebeamtengesetz 1968
Art. 3a Artikel IIIa
…LGBl Nr 23/2001) Besondere Übergangsbestimmung zu § 2 Abs. 5 Z 1 des Salzburger Magistratsbeamtengesetzes 1981 und zu § 9 Abs. 3 Z 1 des Salzburger Gemeindebeamtengesetzes 1968 (1) Auf Magistrats- oder Gemeindebeamte, die vor dem 1. April 1946 geboren worden…
Rückverweise