(1) Von den Sonderzahlungen nach § 49 Abs. 2 sind in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Sonderbeiträge mit dem gleichen Hundertsatz wie für sonstige Bezüge nach § 49 Abs. 1 zu entrichten; hiebei sind die in einem Kalenderjahr fällig werdenden Sonderzahlungen bis zum 60fachen Betrag der für die betreffende Versicherung in Betracht kommenden Höchstbeitragsgrundlage (§ 45 Abs. 1) unter Bedachtnahme auf § 45 Abs. 2 zu berücksichtigen.
(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 79/2015)
(3) Die Bestimmungen der §§ 51 bis 53 über die Aufteilung der allgemeinen Beiträge auf den Versicherten und den Dienstgeber gelten entsprechend für die Sonderbeiträge.
(4) § 44 Abs. 5 gilt entsprechend.
(5) Der Pauschalbeitrag nach § 53a ist unter Bedachtnahme auf die Abs. 1, 2 und 4 auch von den Sonderzahlungen zu leisten.
ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 54 Sonderbeiträge.
…Sonderbeiträge. § 54. (1) Von den Sonderzahlungen nach § 49 Abs. 2 sind in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Sonderbeiträge mit dem gleichen Hundertsatz wie für…
§ 178 Bemessungsgrundlage für die Geldleistungen; Allgemeines.
…§§ 179 bis 182 sind alle Dienstverhältnisse, Erwerbstätigkeiten und sonstigen Tätigkeiten, sofern sie in die Unfallversicherung nach diesem Bundesgesetz oder nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz einbezogen sind, zu berücksichtigen, auch wenn sie nebeneinander ausgeübt werden. (1a) Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage hat eine Wiedereingliederungsteilzeit nach § 13a AVRAG außer…
§ 60 Abzug des Versichertenbeitrages vom Entgelt (auch von Sonderzahlungen).
…Vergütung für Verdienstentgang steht dem aus Leistungen Dritter bestehenden Entgelt gleich. (3) Abs. 1 erster Satz gilt entsprechend auch für Sonderbeiträge nach § 54 mit der Maßgabe, daß der auf den Versicherten entfallende Teil des Sonderbeitrages nur von der Sonderzahlung abgezogen werden darf.…
§ 244 Beitragsgrundlage in besonderen Fällen.
…ist, der in dieser Anlage für die höchste Beitrags(Gehalts)klasse angegebene Betrag. (3) Alle in ein Kalenderjahr fallenden Sonderzahlungen, von denen nach § 54 dieses Bundesgesetzes oder nach § 12 Abs. 1 des Rentenbemessungsgesetzes, BGBl. Nr. 151/1954, Beiträge zu entrichten waren, werden zusammengerechnet und bis…
GSVG · Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 127 Berücksichtigung der Beitragsgrundlagen in der Bemessungsgrundlage
…Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz gemäß Abs. 3 und 4 und Sonderzahlungen nach den jeweils in Geltung gestandenen Vorschriften und bis zu dem sich aus § 54 Abs. 1 ASVG ergebenden Höchstbetrag und/oder die Beitragsgrundlagen der Pflichtversicherung gemäß § 118c BSVG zuzuschlagen. Hiebei sind Beitragsgrundlagen gemäß § 118c BSVG für Zeiten vor…
Opferfürsorgegesetz
§ 12 Heilfürsorge.
…jeweils um den gemäß § 125 Abs. 3 ASVG festzusetzenden Hundertsatz. Hiebei ist von dem Höchstbetrag an Sonderzahlung auszugehen, der gemäß § 54 Abs. 1 ASVG für die Berechnung der Sonderbeiträge in der Krankenversicherung heranzuziehen ist. Hinterbliebene (§ 1 Abs. 3), die Inhaber einer Amtsbescheinigung sind, Inhaber eines Opferausweises…
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